Gewalt im Kinderheim: Caritas Duisburg ruft erneut Betroffene auf, sich zu melden

Dem Caritasverband Duisburg e.V. liegen Hinweise auf mögliche Fälle sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt im Schifferkinderheim und im St. Barbara Kinderheim aus der Vergangenheit vor. Nach heutigem Informationsstand beziehen sich diese Fälle auf einen Zeitraum vor den 1990er-Jahren. Beide Kinderheime fallen heute unter die Trägerschaft der Caritas Duisburg.

Ergänzend zum bereits veröffentlichten Aufruf vom 22. Mai ruft der Verband erneut dazu auf, dass sich mögliche weitere Betroffene, Angehörige und (ehemalige) Mitarbeitende melden. Dazu zählen ausdrücklich auch Betroffene und deren Angehörige, die inzwischen nicht mehr in Duisburg oder in dieser Region wohnen. Dies ist insbesondere beim Aufruf zum Schifferkinderheim relevant, da durch den Bezug zur Binnenschifffahrt mögliche Betroffene nach ihrer Zeit im Schifferkinderheim in andere Regionen Deutschlands gezogen sind.

Im Mittelpunkt der Aufarbeitung stehen die Erfahrungen der Betroffenen, deren Leid lange Zeit nicht ausreichend gehört wurde. Die Aufarbeitung beinhaltet eine Interviewstudie, die dazu dient, die Erlebnisse von Betroffenen, ihren Angehörigen und (ehemaligen) Mitarbeitenden zu erfassen und sicherzustellen, dass ihre Perspektive systematisch in den Aufarbeitungsprozess einfließt.

Keine Hinweise auf aktuelle Fälle

Bei den eingegangenen Hinweisen auf Fälle sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt handelt es sich ausschließlich um Vorfälle aus der Zeit vor den 1990er-Jahren. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise auf aktuelle Fälle im Schifferkinderheim und im St. Barbara Kinderheim.

Besonderheit Schifferkinderheim: größeres Einzugsgebiet

Das Schifferkinderheim ist eine von wenigen Einrichtungen in der Bundesrepublik, die ausschließlich für Kinder von Binnenschifferfamilien bestimmt war. Das Schifferkinderheim wurde ursprünglich im Jahr 1915 als Internat gegründet; ab 1927 lebten Schifferkinder in der bis heute genutzten Nikolausburg in der Fürst-Bismarck-Straße in Duisburg. Als in den 1970er- und 1980er-Jahren die Zahl an Schifferkindern deutlich zurückging, wurden zunehmend auch Kinder aufgenommen, die nicht aus Schifferfamilien stammen. Die Einrichtung wurde im Jahr 1992 in ein Kinderheim umgewandelt.
Es ist zu vermuten, dass heute viele ehemalige Bewohner*innen nicht mehr in Duisburg oder der Umgebung wohnen. Betroffene, Angehörige und (ehemalige) Mitarbeitende aus dem Schifferkinderheim, die nicht in der Umgebung von Duisburg leben, sind ausdrücklich auch dazu aufgerufen, sich zu melden.

Umfassender Aufarbeitungsprozess

Das Schifferkinderheim und das St. Barbara Kinderheim sind heute Einrichtungen unter der Trägerschaft der Caritas Duisburg. Seit dem Frühjahr 2026 arbeitet die Caritas Duisburg in einem strukturierten, wissenschaftlichen und extern begleiteten Prozess Hinweise auf Fälle sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt in diesen Einrichtungen auf. Erste Informationen zu möglichen Fällen in beiden Kinderheimen wurden im Rahmen der Aufarbeitung von entsprechenden Vorfällen im ehemaligen Kinderdorf „Maria in der Drucht“ Ende 2025 bekannt. Daraufhin wurde für das Schifferkinderheim und das St. Barbara Kinderheim ein Aufarbeitungsprozess begonnen. Die bislang bekannten Fälle in beiden Kinderheimen stammen nach heutigem Wissen aus einer Zeit vor den 1990er-Jahren. Auch in diesem Prozess stehen die Erfahrungen der Betroffenen im Mittelpunkt. Gleichzeitig geht es darum, mögliche strukturelle Zusammenhänge zu erkennen und daraus Konsequenzen für Schutz und Prävention zu ziehen.
Untersuchungen werden von bekannten Forschungsteams durchgeführt
Die Caritas Duisburg hat zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt im Schifferkinderheim und im St. Barbara Kinderheim eine historische Archivrecherche sowie eine Interviewstudie mit Betroffenen, Angehörigen und (ehemaligen) Mitarbeitenden in Auftrag gegeben. Die Archivrecherche erfolgt durch Prof. Dr. Andreas Henkelmann (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Paderborn). Die Interviewstudie wird von Prof. Dr. Manuela Dudeck, Ärztliche Direktorin der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm, und ihrem Team durchgeführt. Das Forschungsteam verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der institutionellen Aufarbeitung von Machtmissbrauch und Gewalt. Prof. Dr. Andreas Henkelmann und Prof. Dr. Manuela Dudeck und ihr Team waren bereits seit 2024 bzw. 2025 mit Studien zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt im ehemaligen Duisburger Kinderdorf „Maria in der Drucht“ beauftragt.

Erfahrungen der Betroffenen im Mittelpunkt

Im Mittelpunkt der Aufarbeitung stehen die Erfahrungen der Betroffenen, deren Leid lange Zeit nicht ausreichend gehört wurde. Die Interviewstudie dient deshalb dazu, Erfahrungen und Erlebnisse der Betroffenen strukturiert zu erfassen und fachlich einzuordnen. Zudem soll sie ihnen eine aktive Beteiligung ermöglichen und sicherstellen, dass ihre Perspektiven systematisch in den Aufarbeitungsprozess einfließen. Betroffene, Angehörige und (ehemalige) Mitarbeitende erhalten so die Möglichkeit, ihre Erfahrungen in einem geschützten Rahmen zu schildern.

Aufruf an Betroffene, Angehörige und (ehemalige) Mitarbeitende

Betroffene, Angehörige und (ehemalige) Mitarbeitende, die im Schifferkinderheim oder im St. Barbara Kinderheim sexualisierte, körperliche oder psychische Gewalt erlitten haben oder davon wissen, können sich ab sofort bei Dr. Judith Streb vom Forschungsteam der Universität Ulm melden.

Der Caritasverband Duisburg weist darauf hin, dass geografische Distanz kein Hindernis darstellt, um sich zu melden. Das Forschungsteam bietet flexible Möglichkeiten für Gespräche an. Erfahrungen können sowohl in einem virtuellen als auch in einem persönlichen Gespräch geteilt werden. Auf Wunsch kommt das Forschungsteam dafür auch zu den Gesprächspartner*innen nach Hause.

Kontakt zum Forschungsteam:
Dr. Judith Streb
Universität Ulm
Lindenallee 2
89312 Günzburg
Tel.: 08221 / 96-2868 (wochentags von 7:00 bis 12:30 Uhr)
E-Mail: judith.streb@uni-ulm.de

Vertraulichkeit gewährleistet, anonyme Kontaktaufnahme möglich

Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch kann die Kontaktaufnahme anonym erfolgen. Die Caritas Duisburg möchte mit ihrem Aufruf möglichst viele Betroffene, Angehörige und (ehemalige) Mitarbeitende erreichen, um so ein möglichst umfassendes Bild von Fällen sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt im Schifferkinderheim und im St. Barbara Kinderheim zu gewinnen.


UAK Essen veröffentlicht zweiten Jahresbericht – deutliche Kritik an Strukturen und Verfahrensweisen

Essen, 07.07. 2026 – Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Essen (UAK Essen) hat ihren zweiten Rechenschaftsbericht seit ihrer Konstituierung im Herbst 2023 vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf das Kalenderjahr 2025 und benennt sowohl Fortschritte als auch anhaltende strukturelle Defizite bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Essen.


Stellungnahme der UAK Essen zum Zwischenbericht der Hengsbach-Studie

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Wer wir sind?

Unsere Arbeit beruht auf der Selbstverpflichtung des Bischofs von Essen, eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung der Fälle und Strukturen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in seinem Verantwortungsbereich einzurichten.

Grundlage für diese Verpflichtung des Bistums Essen ist die sog. „Gemeinsame Erklärung“ vom 28. April 2020, in der die Deutsche Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) „verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ verbindlich vereinbart hat.

Die UAK Essen besteht aus acht Mitgliedern (Stand: 20.10.2023). Drei der Mitglieder wurden vom Betroffenenbeirat des Bistums Essen benannt. 

Die Mitglieder der UAK Essen sind ehrenamtlich tätig, an keinerlei Weisungen des Bischofs von Essen gebunden und nur ihren Aufgaben gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 28. April 2020 verpflichtet. Einige bringen ihre Erfahrungen als Betroffene ein, andere ihre Expertise und aus Justiz, Verwaltung und Wissenschaft.

Als Ausdruck der Unabhängigkeit aller Mitglieder der UAK Essen wurde einvernehmlich auf eine „Berufung“ durch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck verzichtet. Denn wer beruft, kann auch abberufen. Vielmehr haben die Mitglieder die Bitte des Bischofs, in der Kommission mitzuarbeiten, akzeptiert. Damit wird deutlich, dass alle Mitglieder ihr Engagement in voller Unabhängigkeit und Selbstverantwortung ausüben.

Zu ihrem  Vorsitzenden hat die Kommission Ludger Schrapper gewählt.
Stellvertretende Vorsitzende ist Stephania Fischer-Weinsziehr.

Die UAK Essen hat sich zunächst für einen Zeitraum bis zum 31.12.2026 konstituiert.