Wer wir sind?
Unsere Arbeit beruht auf der Selbstverpflichtung des Bischofs von Essen, eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung der Fälle und Strukturen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in seinem Verantwortungsbereich einzurichten.
Grundlage für diese Verpflichtung des Bistums Essen ist die sog. „Gemeinsame Erklärung“ vom 28. April 2020, in der die Deutsche Bischofskonferenz mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) „verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ verbindlich vereinbart hat.
Die UAK Essen besteht aus acht Mitgliedern (Stand: 20.10.2023). Drei der Mitglieder wurden vom Betroffenenbeirat des Bistums Essen benannt. Die weiteren Mitglieder sind:
- Frau Gerda Berens, Oberstaatsanwältin a.D.
- Frau Stephania-Fischer-Weinsziehr, Polizeipräsidentin a.D.
- Herr Prof. Dr. Reinhard Klenke, Regierungspräsident a.D.
- Herr Dr. Ludger Schrapper, Ministerialdirigent a.D.
- Frau Prof. Dr. Ulrike Willutzki, Universität Witten/Herdecke.
Die Mitglieder der UAK Essen sind ehrenamtlich tätig, an keinerlei Weisungen des Bischofs von Essen gebunden und nur ihren Aufgaben gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 28. April 2020 verpflichtet. Einige bringen ihre Erfahrungen als Betroffene ein, andere ihre Expertise und aus Justiz, Verwaltung und Wissenschaft.
Als Ausdruck der Unabhängigkeit aller Mitglieder der UAK Essen wurde einvernehmlich auf eine „Berufung“ durch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck verzichtet. Denn wer beruft, kann auch abberufen. Vielmehr haben die Mitglieder die Bitte des Bischofs, in der Kommission mitzuarbeiten, akzeptiert. Damit wird deutlich, dass alle Mitglieder ihr Engagement in voller Unabhängigkeit und Selbstverantwortung ausüben.
Zu ihrem Vorsitzenden hat die Kommission Dr. Ludger Schrapper gewählt.
Stellvertretende Vorsitzende ist Stephania Fischer-Weinsziehr.
Die UAK Essen hat sich zunächst für einen Zeitraum bis zum 31.12.2026 konstituiert.