Was ist unser Auftrag?

Auch die jüngere Geschichte der katholischen Kirche in Deutschland ist zugleich eine Geschichte des vielfachen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in kirchlicher Obhut. Selbst wenn andere gesellschaftliche Institutionen, etwa der organisierte Sport, ähnliche Entwicklungen und Vorkommnisse zu verantworten haben, ändert dies nichts an der Verpflichtung der Kirche, sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.

Das Bistum Essen ist dieser Verpflichtung mindestens seit 2017 mit großer Ernsthaftigkeit und zahlreichen Aktivitäten nachgekommen. Neben der Bestellung von Präventions- und Interventionsbeauftragten sowie verantwortlichen Unabhängigen Ansprechpersonen für Betroffene wurde etwa eine wissenschaftliche Studie (IPP-Studie) zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Essen beauftragt und im Frühjahr 2023 einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe im Generalvikariat des Bistums Essen kümmert sich um die Umsetzung der zahlreichen Empfehlungen, die zur zukünftigen Verhinderung von sexualisierter Gewalt in der IPP-Studie vorgestellt werden.

Ist die Einsetzung einer weiteren Kommission angesichts dessen noch erforderlich?

Nach der „Gemeinsamen Erklärung“ vom 28. April 2020 sollen die Eigenaktivitäten des Bistums gerade durch die Arbeit einer unabhängigen, außerhalb der Hierarchien des Bistums stehenden Stelle begleitet und ergänzt werden. Der unabhängige, externe Blick stärkt die Akzeptanz der innerkirchlichen Bemühungen um Aufarbeitung.

Außerdem soll die unverzichtbare Beteiligung der Betroffenen an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gestärkt werden. In der UAK Essen wirken drei von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen mit.

Der „Beitrag“ (vgl. Nr. 3.1 „Gemeinsame Vereinbarung“) der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung soll „insbesondere“ durch folgende Aktivitäten geleistet werden:

  • Quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Diözese
  • Untersuchung des administrativen Umgangs mit Täterinnen bzw. Tätern und Betroffenen
  • Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder begünstigt haben

Für die konkrete Arbeit der UAK Essen bedeutet dies:

  • Erster Zweck der Arbeit der Aufarbeitungskommission ist die Wahrung der Interessen der von sexualisierter Gewalt Betroffenen im Verantwortungsbereich des Bistums Essen. Die Arbeit der Kommission soll zur innerkirchlichen und öffentlichen Anerkennung des Leids und des erlittenen Unrechts der Betroffenen beitragen und sie dadurch unterstützen, im privaten und öffentlichen Raum als Opfer sexualisierter Gewalt (ideelle) Wiedergutmachung zu erfahren.
  • Entscheidungen über eine materielle Wiedergutmachung werden von der Kommission jedoch nicht getroffen. Diese Aufgabe ist der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen in Bonn zugewiesen. Dies schließt aber nicht aus, dass die UAK Essen konkrete Verfahren der Wiedergutmachung analysiert und daraus allgemeine Schlussfolgerungen oder Empfehlungen ableitet.
  • Ein weiterer Zweck der Kommissionsarbeit ist die Aufdeckung, Analyse und Bewertung von Verfahren und Strukturen, die missbrauchsfördernd sind oder waren oder einen fairen, opferorientierten Umgang mit aktenkundig gewordenen Missbrauchsfällen behindert haben. Im Sinne der Betroffenen soll damit auch ein Beitrag zur Prävention, im Sinne der Institution Kirche ein Anstoß zur Selbstreinigung geleistet werden.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wird die UAK Essen vor allem mit den Betroffenen und ihren Gremien (Betroffenenbeirat des Bistums Essen) zusammenarbeiten. Sie ist jederzeit ansprechbar für Menschen, die eigene Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt machen mussten.

Darüber hinaus wünschen wir uns den offenen und kritischen Austausch mit allen Personen und Verantwortlichen, die sich in der Betreuung und Begleitung von Missbrauchsopfern oder der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Essen engagieren. Alle Mitglieder der Kommission und die eigens eingerichtete Geschäftsstelle der UAK Essen stehen für diesen Dialog zur Verfügung.